
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vermietung
Artikel 1: Definitionen
In diesen allgemeinen Mietbedingungen von Jia Concept BV haben die nachstehend aufgeführten Begriffe, sofern sie mit einem Großbuchstaben geschrieben sind, die jeweils angegebene Bedeutung:
A. Angebot/Angebote: ein Vorschlag von Jiaconcept BV zum Abschluss eines Vertrags, sofern daraus hervorgeht, dass Jiaconcept BV im Falle der Annahme gebunden sein möchte;
B. AVG: Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung);
C. Appendix/Appendices: zusätzliche Bedingungen für die spezialisierten Abteilungen von Jiaconcept BV;
D. Jiaconcept BV: je nach dem Unternehmen, mit dem der Vertrag geschlossen wird, entweder: Jiaconcept BV, auch handelnd unter den Handelsnamen: KASANAKI;
E. Tägliche Wartung: die tägliche Wartung gemäß den dem Mieter bereitgestellten und/oder auf der Website www.jiaconcept.com einsehbaren Daten, wie einfache technische Reparaturen, beispielsweise der Austausch von Lampen usw.;
F. Zeitwert: der Neuwert abzüglich eines Betrags wegen Wertminderung durch Alterung oder Abnutzung;
G. Mangel/Mängel: ein Jiaconcept BV zuzuschreibender Mangel an dem Mietmaterial, der bereits vorhanden war und/oder dessen Ursache in einer vor der Bereitstellung des Mietmaterials an den Mieter bestehenden Situation liegt und durch den das Mietmaterial nicht (ordnungsgemäß) funktioniert;
H. Daten: vom Jiaconcept BV dem Mieter zur Verfügung gestellte oder über die Website www.jiaconcept.com zugängliche Anleitungen, Gebrauchsanweisungen, Anweisungen und dergleichen;
I. Mieter: jede natürliche Person, die nicht im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt (falls spezifiziert: Mieter A), jede natürliche Person, die im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt, sowie jede juristische Person oder andere Rechtsform (falls spezifiziert: Mieter B), die in einer vertraglichen Beziehung zu Jiaconcept BV steht aufgrund eines mit Jiaconcept BV geschlossenen Vertrags. Dies schließt insbesondere auch diejenigen ein, die Mietmaterialien im Auftrag und auf Rechnung des Mieters mieten;
J. Mietmaterial: das von Jiaconcept BV an den Mieter vermietete Mietmaterial, einschließlich Zubehör, Hilfsmittel und eventueller Ersatzteile;
K. Angebot: ein schriftlicher Vorschlag von Jiaconcept BV an den Mieter zum Abschluss eines Vertrags;
L. Auftragswert: der Gesamtbetrag, den der Mieter Jiaconcept BV auf Grundlage des Vertrags schuldet;
M. Vertrag/Verträge: der zwischen den Parteien geschlossene Mietvertrag, auf den die Vermietungsbedingungen und eventuelle Anhänge anwendbar sind;
N. Parteien: Jiaconcept BV und der Mieter gemeinsam;
O. Schriftlich: der Begriff "Schriftlich" bedeutet sowohl per schriftlichem Dokument als auch elektronisch per E-Mail, sofern die (schriftlichen oder elektronischen) Dokumente von bevollmächtigten Vertretern von Jiaconcept BV oder (je nach Kontext) vom Mieter stammen;
P. Vermietungsbedingungen: diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von Jiaconcept BV;
Q. Arbeitstage: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Samstag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Artikel 2: Anwendung
2.1 Die Vermietungsbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten und Verträge sowie für alle sonstigen daraus resultierenden oder damit verbundenen Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien, wie stillschweigende Verlängerungen und Erneuerungen von Verträgen sowie Folge- oder Wiederholungsaufträge, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
2.2 Die Anlage oder Anlagen gelten, sofern das Mietmaterial von einer oder mehreren der Fachabteilungen von Jiaconcept BV bereitgestellt wird. Wird beispielsweise ein Lichtset gemietet, so gilt neben den Vermietungsbedingungen auch die Anlage B.
2.3 Abweichungen oder Ergänzungen zum Vertrag, zu den Vermietungsbedingungen oder zu den Anlagen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von Jiaconcept BV akzeptiert wurden. Wenn eine solche Abweichung oder Ergänzung von Jiaconcept BV dennoch geduldet wird, hat dies keine präjudizielle Wirkung und der Mieter kann daraus keine Rechte für andere oder zukünftige Verträge ableiten.
2.4 Der Mieter erklärt, dass seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht auf den Vertrag anwendbar sind und dass jeder Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters in der Korrespondenz oder anderweitig auf Standardverweisen beruht, denen im Rechtsverhältnis zwischen den Parteien keine Rechtswirkung zukommt, und dass der Mieter sich daher nicht auf (die Anwendbarkeit) seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen wird.
2.5 Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Inhalt der Vermietungsbedingungen und/oder der Anlagen einerseits und dem Vertrag andererseits, hat der Inhalt des Vertrages Vorrang vor dem Inhalt der Vermietungsbedingungen und der Anlagen.
2.6 Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem niederländischen Text der Vermietungsbedingungen und/oder der Anlagen einerseits und deren Übersetzungen andererseits, ist der niederländische Text maßgebend.
2.7 Jiaconcept BV ist berechtigt, diese Vermietungsbedingungen und die Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen gelten auch für bestehende Verträge, jedoch nur, wenn sie schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden, oder nach Ablauf von 30 Tagen nach schriftlicher Bekanntgabe, sofern der Mieter keinen Einspruch gegen die Änderungen oder Ergänzungen erhoben hat.
Artikel 3: Zustandekommen des Vertrages
3.1 Konkrete Mietanfragen des Mieters sind bindend und stellen ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt in diesem Fall durch die schriftliche Annahme der Mietanfrage des Mieters durch Jiaconcept BV zustande.
3.2 Der Vertrag kommt ferner zustande, wenn der Mieter ein Angebot oder ein Angebot von Jiaconcept BV angenommen hat, es sei denn, Jiaconcept BV widerruft das Angebot oder das Angebot innerhalb von maximal drei Arbeitstagen nach der Annahme durch den Mieter.
3.3 Verträge, die in den Filialen von Jiaconcept BV geschlossen werden, werden elektronisch mit Hilfe eines Signaturtablets unterzeichnet. Der Vertrag kommt in diesem Fall zustande, wenn der Mieter den Vertrag elektronisch unterzeichnet hat. Der Mieter hat vor der Unterzeichnung die Möglichkeit, die Vermietungsbedingungen und den Rental Protection Plan (siehe Artikel 19) auf der Website https://www.jiaconcept.com/voorwaarden zu lesen, herunterzuladen und zu speichern. Der elektronisch unterzeichnete Vertrag wird dem Mieter unverzüglich nach der Unterzeichnung zusammen mit den Vermietungsbedingungen an die vom Mieter angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
3.4 Der Vertrag kommt in jedem Fall zustande, sobald Jiaconcept BV mit der Ausführung des Vertragsinhalts begonnen hat.
Artikel 4: Inhalt des Vertrages
4.1 Der Inhalt des Vertrages und der Umfang der Verpflichtungen von Jiaconcept BV werden ausschließlich durch den Inhalt des akzeptierten Angebots, den Vertrag, die Vermietungsbedingungen, die gegebenenfalls beigefügten Anhänge und etwaige schriftliche Vereinbarungen mit Jiaconcept BV bestimmt. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Angebot einerseits und dem Vertrag andererseits hat der Inhalt des Vertrages Vorrang.
4.2 Nicht wesentliche Abweichungen vom Vertrag durch Jiaconcept BV sind zulässig, sofern und soweit die Abweichungen sich nicht auf wesentliche Anforderungen beziehen, die der Mieter Jiaconcept BV vor Vertragsabschluss schriftlich mitgeteilt hat, und sofern die von Jiaconcept BV zu erbringende Leistung durch die Abweichungen nicht wesentlich anders wird. Als nicht wesentliche Abweichungen gelten auch die Bereitstellung von Mietmaterial, das hinsichtlich Art und Leistung vergleichbar ist.
4.3 Sollte der Mieter nachweisen, dass das Mietmaterial derart vom Vertrag und/oder den von Jiaconcept BV bereitgestellten Daten abweicht, dass dem Mieter eine Vertragserfüllung vernünftigerweise nicht mehr zugemutet werden kann, hat der Mieter das Recht, den Vertrag zu kündigen. Jiaconcept BV ist jedoch in keinem Fall zu einer Schadenersatzleistung verpflichtet.
4.4 Jiaconcept BV ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag gleichartiges Mietmaterial (gegebenenfalls einschließlich Personal) von einem Dritten anzumieten.
Artikel 5: Mietdauer
5.1 Die Mietdauer beginnt am vereinbarten Datum, jedoch spätestens an dem Tag, an dem das Mietmaterial von Jiaconcept BV dem Mieter zur Verfügung gestellt wird oder von Jiaconcept BV an den vereinbarten Standort geliefert wird.
5.2 Die Mietdauer endet am vereinbarten Datum, jedoch in keinem Fall früher als:
- A. im Falle der Vereinbarung, dass der Mieter das Mietmaterial zurückgibt: zu dem Zeitpunkt, an dem das Mietmaterial vom Mieter an Jiaconcept BV zurückgegeben wurde und der Mieter eine Empfangsbestätigung erhalten hat. Der Mieter informiert sich über die aktuellen Öffnungszeiten des betreffenden Standorts von Jiaconcept BV für die Rückgabe;
- B. im Falle der Vereinbarung, dass das Mietmaterial von Jiaconcept BV abgeholt wird: am in der Abmeldung genannten Datum, jedoch nur, soweit die Abmeldung den Bestimmungen dieses Artikels 5 entspricht.
5.3 Wenn kein Enddatum für den Vertrag vereinbart wurde, endet der Vertrag an dem in der Abmeldung genannten Datum.
5.4 Die Abmeldung des Mietmaterials muss per E-Mail an die E-Mail-Adresse der Jiaconcept BV-Niederlassung gesendet werden, an der das Mietmaterial abgeholt wurde oder von der aus das Mietmaterial geliefert wurde, und muss die folgenden Angaben enthalten:
- Kontaktdaten des Mieters;
- Vertragsnummer;
- Beschreibung des abzuholenden Mietmaterials (mit Artikelnummer(n) bei teilweiser Abmeldung);
- Gewünschtes Enddatum;
- Abholort;
- Name und Telefonnummer des Ansprechpartners am Abholort;
- Gegebenenfalls Standort des/der Schlüssel(s);
- Den genauen Treffpunkt für den Fahrer von Jiaconcept BV.
5.5 Wenn der Mieter mehrere Gegenstände gemietet hat, kann der Mieter einen oder mehrere Artikel abmelden (teilweise Abmeldung), sofern die Abmeldung den Bestimmungen dieses Artikels 5 entspricht. Die mit einer teilweisen Abmeldung verbundenen zusätzlichen (Transport-)Kosten gehen zu Lasten des Mieters. Der Vertrag dauert für das verbleibende Mietmaterial fort, bis die Mietdauer auf eine der in diesem Artikel 5 beschriebenen Weisen endet.
5.6 Der Zeitraum zwischen dem Versand der Abmeldung und dem in der Abmeldung angegebenen gewünschten Enddatum beträgt mindestens einen Arbeitstag. Sofern Jiaconcept BV nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt, darf das gewünschte Enddatum nicht vor dem (ursprünglich) vereinbarten Enddatum liegen.
5.7 Wenn das Mietmaterial nicht am vereinbarten Datum an Jiaconcept BV zurückgegeben oder korrekt zur Rücknahme durch Jiaconcept BV bereitgestellt wurde und auch keine Anzeige über den Diebstahl des Mietmaterials gemäß Artikel 11.2 erstattet wurde, befindet sich der Mieter ohne weitere Mahnung in Verzug.
5.8 Wenn vereinbart wurde, dass der Mieter das Mietmaterial an einem Standort von Jiaconcept BV abholt und der Mieter dies unterlässt, wird der Mieter nicht von seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen aus dem Vertrag befreit.
5.9 Die vorzeitige Abmeldung und/oder Rückgabe des Mietmaterials durch den Mieter entbindet den Mieter nicht von der Verpflichtung, die Miete bis zum Ende der vereinbarten Mietdauer zu zahlen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
5.10 Die Mietdauer wird nicht durch (Frost-)Verletzungen, Wochenenden oder Feiertage und Urlaubstage unterbrochen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
Artikel 6: Abholung durch den Mieter, Lieferung durch Jiaconcept BV und Gefahrenübergang
6.1 Der Mieter muss das Mietmaterial an einem Standort von Jiaconcept BV abholen, es sei denn, es wurde vereinbart, dass Jiaconcept BV das Mietmaterial liefert.
6.2 Der Mieter oder dessen Vertreter muss sich bei der Abholung des Mietmaterials ordnungsgemäß bei den Mitarbeitern von Jiaconcept BV ausweisen.
6.3 Wenn vereinbart wurde, dass Jiaconcept BV das Mietmaterial liefert, wird sich Jiaconcept BV bemühen, das Mietmaterial am vereinbarten Datum und Ort zu liefern. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwischen 08:00 und 18:00 Uhr. Die Lieferung erfolgt auf Erdgeschossebene, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
6.4 Im Falle der Überschreitung des vereinbarten Liefertermins durch Jiaconcept BV wird der Mieter Jiaconcept BV darüber schriftlich und spezifiziert informieren, woraufhin sich Jiaconcept BV bemühen wird, das Mietmaterial innerhalb von 48 Stunden dennoch zu liefern.
6.5 Wenn Jiaconcept BV das Mietmaterial auch nach Ablauf der in Artikel 6.4 genannten Frist nicht geliefert hat, gerät Jiaconcept BV in Verzug und der Mieter ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne dass Jiaconcept BV zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist.
6.6 Jiaconcept BV ist berechtigt, das Mietmaterial in Teilen zu liefern oder mit der Lieferung zu warten, bis die gesamte Bestellung fertiggestellt ist. In diesem Fall wird Jiaconcept BV mit dem Mieter Rücksprache halten. Im Falle der Lieferung in Teilen ist Jiaconcept BV berechtigt, die bereits gelieferten Waren jeweils sofort zu fakturieren.
6.7 Der Mieter muss sicherstellen, dass der Lieferort für Jiaconcept BV gut erreichbar ist. Etwaige Anforderungen des Mieters an den Zugang zum Lieferort müssen vor oder bei Vertragsabschluss schriftlich an Jiaconcept BV mitgeteilt und von Jiaconcept BV schriftlich akzeptiert werden, andernfalls können solche Anforderungen Jiaconcept BV nicht entgegengehalten werden. Darüber hinaus muss am Lieferort eine zur Entgegennahme befugte Person anwesend sein. Wenn der Lieferort nicht (gut) erreichbar ist und/oder bei der Lieferung keine befugte Person anwesend ist, die sich ordnungsgemäß ausweisen kann, hat Jiaconcept BV die Wahl zwischen der Rücknahme des Mietmaterials und dem Verbleib des Mietmaterials am Lieferort. Wenn Jiaconcept BV sich entscheidet, das Mietmaterial zurückzunehmen, sind die eventuell anfallenden zusätzlichen Transport- und sonstigen damit verbundenen Kosten vom Mieter an Jiaconcept BV zu zahlen.
6.8 Das Mietmaterial gilt als dem Mieter zur Verfügung gestellt und das Risiko dafür auf den Mieter übergegangen, sobald:
- A. das Mietmaterial von Jiaconcept BV dem Mieter übergeben wird, wenn vereinbart wurde, dass der Mieter das Mietmaterial an einem vereinbarten Ort abholt;
- B. das Mietmaterial von Jiaconcept BV an den vereinbarten Ort geliefert wird, wenn vereinbart wurde, dass Jiaconcept BV die Lieferung des Mietmaterials übernimmt.
Artikel 7: Inspektion durch den Mieter, Mängel und Beschwerden
7.1 Der Mieter hat das Mietmaterial unverzüglich nach der Bereitstellung auf äußerlich erkennbare Mängel zu überprüfen. Der Mieter muss festgestellte Mängel bei der Inspektion auf dem Lieferschein vermerken oder Jiaconcept BV innerhalb von 24 Stunden nach der Übergabe oder Lieferung schriftlich und spezifiziert melden. Das Mietmaterial gilt als in gutem Zustand und vertragsgemäß geliefert, sofern auf dem Lieferschein nichts anderes vermerkt ist und Jiaconcept BV nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Übergabe oder Lieferung eine entsprechende Meldung erhalten hat.
7.2 Wenn während der Mietdauer ein Mangel entdeckt wird, muss der Mieter Jiaconcept BV innerhalb von 48 Stunden nach Entdeckung schriftlich und spezifiziert darüber informieren, in jedem Fall jedoch nicht später als es die Art des Mangels erfordert. Jiaconcept BV wird den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist beheben oder das Mietmaterial durch vergleichbares Material ersetzen.
7.3 Jedes Forderungsrecht des Mieters gegenüber Jiaconcept BV, das (auch) auf einem Mangel basiert, erlischt in folgenden Fällen:
- A. der Mangel wurde nicht innerhalb der in den Absätzen 1 und 2 genannten Fristen und/oder nicht auf die dort angegebene Weise Jiaconcept BV mitgeteilt;
- B. der Mieter leistet Jiaconcept BV keine oder unzureichende Unterstützung bei der Untersuchung der Berechtigung der Beschwerden und/oder hat Jiaconcept BV nicht ausreichend Gelegenheit gegeben, den Mangel zu beheben oder das Mietmaterial zu ersetzen;
- C. der Mieter hat das Mietmaterial nicht ordnungsgemäß oder unter ungeeigneten Bedingungen aufgestellt, behandelt, verwendet, gelagert oder gewartet;
- D. der Mieter hat ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Jiaconcept BV Reparaturen und/oder Änderungen am Mietmaterial vorgenommen oder vornehmen lassen;
- E. das Mietmaterial wurde nach Entdeckung des Mangels in Betrieb genommen oder wenn nach der Entdeckung die Nutzung des Mietmaterials fortgesetzt wurde.
Artikel 8: Rückgabe und Risiko
8.1 Der Mieter hat das Mietmaterial gereinigt, sortiert, geordnet und gestapelt (in der gleichen Weise, wie es vom Mieter empfangen wurde), zusammen mit allen eventuellen Schlüsseln, Daten und Zubehörteilen an Jiaconcept BV zurückzugeben, und zwar in dem Zustand, in dem der Mieter das Mietmaterial zu Beginn der Mietdauer erhalten hat, abgesehen von etwaiger üblicher Abnutzung.
8.2 Wenn vereinbart wurde, dass Jiaconcept BV das Mietmaterial abholt, wird sich Jiaconcept BV bemühen, das Mietmaterial am vereinbarten Datum oder dem in der Abmeldung genannten Datum abzuholen. Der Transport erfolgt grundsätzlich zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr.
8.3 Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Mietmaterial ab dem Tag, an dem es abgeholt werden soll, transportbereit an dem vereinbarten Standort vorhanden ist, dass der Standort gut erreichbar ist, dass sich das Mietmaterial im Erdgeschoss befindet und dass eine zur Rückgabe berechtigte Person anwesend ist. Wenn eine oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt sind, hat Jiaconcept BV dennoch das Recht, das Mietmaterial mitzunehmen. Etwaige Mehrkosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Mieters.
8.4 Wenn vereinbart wurde, dass Jiaconcept BV das Mietmaterial abholt, ist der Mieter bis zu dem Zeitpunkt, an dem Jiaconcept BV das Mietmaterial abgeholt hat, jedoch maximal zwei volle Arbeitstage ab dem Ende der Mietdauer, für das Mietmaterial verantwortlich und daher auch haftbar für Bußgelder, Schäden und/oder Verlust oder Diebstahl gemäß dem Vertrag und den Mietbedingungen. Die genannte Verantwortung des Mieters endet um 00:00 Uhr am genannten zweiten Arbeitstag nach dem Ende der Mietdauer.
8.5 Wenn der Mieter das Mietmaterial an einem Standort von Jiaconcept BV abgeholt hat, muss der Mieter das Mietmaterial am Enddatum an dem vereinbarten Standort zurückgeben oder, wenn kein Standort vereinbart wurde, an dem gleichen Standort, an dem der Mieter das Mietmaterial abgeholt hat, es sei denn, Jiaconcept BV gibt schriftlich etwas anderes an. Die Rückgabe durch den Mieter kann nur während der Öffnungszeiten der betreffenden Jiaconcept BV-Filiale erfolgen (siehe die Website www.jiaconcept.com für die aktuellen Öffnungszeiten).
8.6 Nachdem das Mietmaterial wieder Jiaconcept BV zur Verfügung gestellt wurde, wird das Mietmaterial an einem Standort von Jiaconcept BV oder bei einem Drittvermieter überprüft. Die Abholung des Mietmaterials durch den Transporteur von Jiaconcept BV oder durch einen Drittvermieter gilt nicht als solche Überprüfung. Wenn der Mieter bei der Überprüfung anwesend sein möchte, muss der Mieter dies bei Vertragsabschluss schriftlich angeben, damit ein Termin für die Überprüfung (innerhalb von 24 Stunden nach Rückgabe an Jiaconcept BV) vereinbart werden kann. Das Ergebnis der Überprüfung wird von Jiaconcept BV festgehalten. Wenn bei der Überprüfung eine Verschmutzung/Verunreinigung oder eine falsche Verpackung festgestellt wird, ohne dass der Mieter anwesend war, ist die Überprüfung durch Jiaconcept BV oder den Drittvermieter verbindlich, und die Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
8.7 Wenn bei der in Absatz 6 dieses Artikels 8 genannten Überprüfung Schäden am Mietmaterial festgestellt werden, wird der Mieter darüber schriftlich informiert. In dieser Mitteilung wird eine angemessene Frist gesetzt, während der das beschädigte Mietmaterial dem Mieter zur Durchführung einer Gegenexpertise zur Verfügung gestellt wird. Nach Ablauf dieser Frist wird mit der Reparatur oder dem Austausch fortgefahren, und die Kosten dafür (oder gegebenenfalls die Selbstbeteiligung gemäß Artikel 19) werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Wenn der Mieter innerhalb der gesetzten Frist nicht von der Möglichkeit einer Gegenexpertise Gebrauch macht, ist die Schadensfeststellung durch Jiaconcept BV oder den Drittvermieter verbindlich.
Artikel 9: Pflichten des Mieters
9.1 Der Mieter, dessen Personal und Personen, die im Auftrag und/oder unter Verantwortung des Mieters das Mietmaterial nutzen und/oder bedienen, müssen sich an die folgenden Vorschriften halten:
- Das Mietmaterial wird, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, nur in BELGIEN verwendet (wenn der Vertrag mit Jiaconcept BV Verhuur B.V. geschlossen wurde) und nur für den Zweck, für den es geeignet ist, gemäß den dem Mietmaterial beigefügten/an das Mietmaterial angebrachten und/oder über die Website www.jiaconcept.com verfügbaren Gebrauchsanweisungen, einschließlich der in den Anhängen beschriebenen Vorschriften. Fehlende Daten können schriftlich bei Jiaconcept BV angefordert werden;
- Das Mietmaterial wird nur von qualifizierten Personen verwendet, die über die gegebenenfalls (gesetzlich) vorgeschriebenen Diplome, Zertifikate, Führerscheine und sonstigen erforderlichen Qualifikationen verfügen;
- Das Mietmaterial wird nur in Übereinstimmung mit den geltenden nationalen Gesetzen und Vorschriften sowie den sonstigen behördlichen Vorschriften verwendet;
- Der Mieter trägt auf seine Kosten dafür Sorge, dass er die für die Nutzung des Mietmaterials erforderlichen Genehmigungen, Ausnahmen und Zustimmungen erhält und behält;
- Der Mieter sieht davon ab, das Mietmaterial dauerhaft zu verändern, indem er beispielsweise Dinge anbringt oder entfernt, es sei denn, dies ist bei normalem Gebrauch üblich;
- Der Mieter trifft geeignete Vorsichts- und Schutzmaßnahmen gegen Witterungseinflüsse und übermäßige Nutzung des Mietmaterials;
- Der Mieter ergreift geeignete Präventivmaßnahmen zur Vermeidung von Schäden, Vandalismus, Diebstahl und Verlust des Mietmaterials, einschließlich, aber nicht ausschließlich, der (korrekten) Verwendung von Schlössern, der Lagerung, des außer Sichtweitens Verstaus und des Anschließens.
9.2 Das Nichterfüllen einer oder mehrerer Verpflichtungen durch den Mieter gemäß dem vorstehenden Absatz gilt als wesentliche Vertragsverletzung, und spätere Schäden am Mietmaterial werden vermutlich auf die Nichteinhaltung dieser Vorschriften zurückgeführt, es sei denn, der Mieter erbringt Gegenbeweise. Die Nichteinhaltung einer oder mehrerer der oben genannten Vorschriften führt außerdem zum Verlust des Versicherungsschutzes und zum Verlust der Anwendbarkeit der in Artikel 19 beschriebenen Entschädigungsregelungen.
9.3 Der Mieter ist verpflichtet, die tägliche Wartung des Mietmaterials durchzuführen. Schäden, die durch das Fehlen oder die fehlerhafte Durchführung der täglichen Wartung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Wenn der Mieter nicht über das erforderliche Fachwissen für die Durchführung der täglichen Wartung verfügt, muss der Mieter dies Jiaconcept BV rechtzeitig schriftlich mitteilen. Jiaconcept BV wird in diesem Fall die tägliche Wartung auf Kosten des Mieters durchführen. Der Mieter darf keine Reparaturen am Mietmaterial durchführen, außer kleinere Reparaturen. Wenn aufgrund der Dauer des Vertrages eine Zwischenwartung (außer der täglichen Wartung) erforderlich ist, wird Jiaconcept BV diese Wartung durchführen und dem Mieter die Kosten in Rechnung stellen. Der Mieter bleibt während der Zeit, in der die Wartung durch Jiaconcept BV durchgeführt wird, zur Zahlung des Mietpreises verpflichtet.
9.4 Der Mieter verpflichtet sich, alle Lasten, Steuern und Strafen sowie die daraus resultierenden Verwaltungskosten, die sich aus der Nutzung des Mietmaterials ergeben und während der Mietdauer entstanden sind, an Jiaconcept BV oder an die betreffende zuständige Behörde zu zahlen. Wenn Jiaconcept BV mit solchen Kosten konfrontiert wird, schuldet der Mieter Jiaconcept BV die für die Abwicklung durch Jiaconcept BV anfallenden Verwaltungskosten, die mindestens 75€ betragen.
9.5 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich von Jiaconcept BV genehmigt, ist es dem Mieter nicht gestattet, das Mietmaterial unterzuvermieten oder Dritten zur Verfügung zu stellen, andernfalls erlischt der Versicherungsschutz und/oder die Deckung gemäß den in Artikel 19 beschriebenen Entschädigungsregelungen.
9.6 Der Mieter verpflichtet sich, Jiaconcept BV und/oder von ihr benannten Personen jederzeit Zugang zum Mietmaterial zu gewähren, Ansprüche Dritter auf das Mietmaterial abzuweisen und Jiaconcept BV von solchen Ansprüchen freizustellen.
9.7 Der Mieter kann das Personal von Jiaconcept BV nicht dazu verpflichten, den Anweisungen des Mieters zu folgen oder Arbeiten unter der Aufsicht des Mieters auszuführen.
9.8 Im Falle einer Pfändung (eines Teils) des Mietmaterials, (vorläufiger) Zahlungsaufschub oder Insolvenz des Mieters wird der Mieter den pfändenden Gerichtsvollzieher, Insolvenzverwalter bzw. Konkursverwalter unverzüglich über die (Eigentums-)Rechte von Jiaconcept BV informieren und Einsicht in den Vertrag gewähren.
9.10 Der Mieter wird Jiaconcept BV unverzüglich und schriftlich informieren, wenn das Mietmaterial gepfändet wird oder anderweitig Anspruch auf (einen Teil) des Mietmaterials erhoben wird, und Jiaconcept BV eine Kopie der Pfändungsdokumente vorlegen. Der Mieter wird Jiaconcept BV auf erste Anfrage mitteilen, wo sich das betreffende Mietmaterial befindet.
Artikel 10: Preise
10.1 Sofern nicht schriftlich anders angegeben, unterliegen alle von Jiaconcept BV veröffentlichten Preise Preisänderungen, die von Jiaconcept BV festgelegt werden. Eine solche Änderung erfolgt hauptsächlich aufgrund von Geldentwertung, kann aber auch mit Marktentwicklungen, einschließlich einer Kostensteigerung, Preiserhöhungen bei Brenn- und Rohstoffen oder einer Änderung der Gesetze und Vorschriften zusammenhängen.
10.2 Die vereinbarten Preise gelten ausschließlich für die in der Vereinbarung festgelegte Leistung. Jiaconcept BV ist berechtigt, die vereinbarten Preise zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Mehrarbeit, eine Erhöhung der Kosten im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung (einschließlich Änderung der Frachtpreise, Ein- und Ausfuhrzölle oder anderer Abgaben und/oder Steuern im In- und Ausland, Löhne, Sozialabgaben und Wechselkurse) oder aufgrund (geänderter) Gesetze und Vorschriften auftreten.
10.3 Die auf der Website von Jiaconcept BV beschriebenen Tagespreise basieren auf einer Miet-/Nutzung von maximal 24 Stunden und die Wochenpreise auf einer Miet-/Nutzung von maximal 168 Stunden.
10.4 Der Wochenendpreis (Freitag bis Montag) basiert auf einer Miet-/Nutzung von maximal 72 Stunden (Sonntag wird nicht berechnet).
10.5 Für Mietzeiten von mehr als vier Wochen gilt ein Preis auf Anfrage.
10.6 Die Mietpreise verstehen sich exklusive (obligatorisches) Zubehör, Wartung, Verbrauchsmaterialien, Transport, ggf. Be- und Entladung, Umweltabgaben, Reinigung und Zuschläge für Schadensbegrenzungs- und Brand-/Diebstahlregelungen.
Artikel 11: Schäden und Verlust
11.1 Schäden am Mietmaterial, die während der Zeit entstehen, in der der Mieter für das Mietmaterial verantwortlich ist, müssen unverzüglich nach Entdeckung, jedoch spätestens innerhalb von 24 Stunden nach ihrem Auftreten, schriftlich an Jiaconcept BV gemeldet werden.
11.2 Im Falle von Diebstahl oder Verlust des Mietmaterials ist der Mieter verpflichtet, dies innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung an Jiaconcept BV zu melden und den Diebstahl bei der Polizei anzuzeigen. Die Anzeige muss die Marke, das Modell und (sofern relevant) die Seriennummer und das Kennzeichen des gestohlenen Mietmaterials enthalten. Der Mieter ist außerdem verpflichtet, Jiaconcept BV eine Kopie des Polizeiberichts vorzulegen.
11.3 Unterlässt es der Mieter, eine Anzeige zu erstatten und/oder Jiaconcept BV einen Polizeibericht vorzulegen, wird der Diebstahl als Unterschlagung betrachtet, und die in Artikel 19 beschriebenen Entschädigungsregelungen finden keine Anwendung mehr.
11.4 Das im Polizeibericht angegebene Datum, an dem das gestohlene Mietmaterial entwendet wurde oder zu sein scheint, gilt als Enddatum des Vertrags. Der Vertrag bleibt für das möglicherweise andere gemietete Mietmaterial weiterhin bestehen.
11.5 Bei Diebstahl und im Falle des (wirtschaftlichen) Verlusts des Mietmaterials ("Totalverlust") ist der Mieter verpflichtet, den Tageswert an Jiaconcept BV zu erstatten. Ist eine Reparatur noch möglich, verpflichtet sich der Mieter zur Erstattung der Reparaturkosten. Das Gleiche gilt für Schäden an/Diebstahl von Teilen und/oder Zubehör des Mietmaterials.
11.6 Für vermisstes Mietmaterial, dessen Tageswert bereits vom Mieter an Jiaconcept BV erstattet wurde und das später vom Mieter gefunden und an Jiaconcept BV zurückgegeben wird, ist der Mieter verpflichtet, den Mietpreis bis zum Übergabedatum abzüglich des Tageswerts des zurückgegebenen Mietmaterials am Tag der Rückgabe zu zahlen.
11.7 Die Feststellung des Umfangs der Schäden am Mietmaterial und/oder der Reparatur- und Reinigungskosten erfolgt durch Jiaconcept BV oder (auf Kosten des Mieters) durch einen von Jiaconcept BV benannten Sachverständigen.
11.8 Jiaconcept BV erklärt, dass für Objekte, für die gesetzlich eine Versicherungspflicht besteht, eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Nichtsdestotrotz trägt der Mieter, der Jiaconcept BV in diesem Zusammenhang freistellt, die Verantwortung für:
- Schäden an Dritten, die zwar vom Versicherer nach dem oben genannten Gesetz erstattet werden, für die jedoch aufgrund gesetzlich zulässiger Ausschlüsse keine Deckung besteht;
- Schäden, die entstanden sind, während der Fahrer zum Zeitpunkt des Schadens unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stand;
- Den in der Versicherungspolice genannten Selbstbehalt;
- Schäden an oberirdischen und unterirdischen Leitungen oder Kabeln und/oder die dadurch verursachten Folgeschäden;
- Schäden an Eigentum des Mieters;
- Schäden, soweit diese den Betrag von 2.500.000,- € übersteigen;
- Bußgelder, Verwarnungen und/oder Kosten für Jiaconcept BV, die durch das Fahren des Mieters (oder seines Personals/Helfer/sonstiger Personen, für die er verantwortlich ist) mit nicht zugelassenem Arbeitsgerät auf öffentlichen Straßen entstehen;
- Schäden, die außerhalb des Verkehrs (Arbeitsrisiko) verursacht werden;
- Schäden, die über den gesetzlichen Mindestbetrag hinausgehen, für den die Haftpflichtversicherung von Jiaconcept BV abgeschlossen wurde;
- Schäden, die unter gesetzlich zulässige Ausschlüsse fallen.
Artikel 12 Transport
12.1 Der Mieter trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung des Mietmaterials während des Transports, der vom Mieter durchgeführt wird. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietmaterial so zu verpacken, zu laden und/oder zu entladen, dass es der Art der Güter und der Transportweise angemessen ist.
12.2 Wenn auf Wunsch des Mieters beim Laden/Entladen, An- oder Abkoppeln die Dienste von Personal, das für Jiaconcept BV arbeitet, in Anspruch genommen werden, geschieht dies auf Risiko des Mieters.
Artikel 13: Haftung von Jiaconcept BV
13.1 Die Haftung von Jiaconcept BV ist ausdrücklich auf direkte Sachschäden und Personenschäden an Gegenständen und Personen des Mieters beschränkt, die durch einen nachweisbaren Mangel am Mietmaterial oder durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Jiaconcept BV verursacht wurden. Die Haftung von Jiaconcept BV für sonstige (Folge-)Schäden und Vermögensschäden, gleich welcher Art, einschließlich der Miete oder des Kaufs eines Ersatzgegenstands, Umsatz- und/oder Gewinnausfall, Verzögerungsschäden und Stillstandsschäden, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
13.2 Außer im Falle von Personenschäden und vorsätzlich oder bewusst von Jiaconcept BV verursachten Schäden kann der Höchstbetrag, für den Jiaconcept BV haftbar ist, niemals den Auftragswert (mit einem Maximum in Höhe einer Teilrechnung (d.h. einer Mietperiode von 4 Wochen) bei langfristigen Vermietungen) übersteigen, es sei denn, und soweit der Versicherer von Jiaconcept BV in diesem speziellen Fall einen höheren Betrag auszahlt.
13.3 Der Mieter stellt Jiaconcept BV von Ansprüchen Dritter wegen Schäden frei, die mit, durch oder im Zusammenhang mit dem Mietmaterial verursacht wurden.
13.4 Jede Haftung von Jiaconcept BV erlischt nach Ablauf von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt des Schadenseintritts.
13.5 Jiaconcept BV ist berechtigt, etwaige Forderungen des Mieters mit Forderungen von Jiaconcept BV an direkt und indirekt mit dem Mieter verbundenen Unternehmen zu verrechnen.
Artikel 14: Reservierungen und Stornierungen
14.1 Wenn der Mieter sicherstellen möchte, dass das Mietmaterial in Zukunft zu einem vom Mieter gewünschten Zeitpunkt verfügbar ist, kann der Mieter das Mietmaterial reservieren. Mit der Reservierung des Mietmaterials durch den Mieter kommt ein verbindlicher Vertrag mit Jiaconcept BV zustande.
14.2 Wenn der Mieter das reservierte Mietmaterial nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und für den vereinbarten Zeitraum abnimmt, ist der Mieter verpflichtet, den vollen Mietpreis an Jiaconcept BV zu zahlen.
14.3 Ungeachtet des Vorstehenden kann der Mieter die Reservierung vor dem Zeitpunkt der Bereitstellung des Mietmaterials schriftlich bei Jiaconcept BV stornieren. In diesem Fall schuldet der Mieter Jiaconcept BV die folgende Entschädigung:
- 60% des Nettoauftragswertes bei Stornierung zwischen dem 59. und 30. Tag vor dem Zeitpunkt, zu dem die Sachen dem Mieter zur Verfügung gestellt werden sollten;
- 70% des Nettoauftragswertes bei Stornierung zwischen dem 29. und 10. Tag vor dem genannten Zeitpunkt;
- 80% des Nettoauftragswertes bei Stornierung nach dem 10. Tag vor dem genannten Zeitpunkt.
Artikel 15: Rechnungsstellung, Zahlung und Verzug
15.1 Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis einer Vorauszahlung. Die Rechnungen können nach Wahl von Jiaconcept BV per Post an den Mieter versendet oder elektronisch an die bei Jiaconcept BV bekannte E-Mail-Adresse des Mieters geschickt werden.
15.2 Jiaconcept BV ist berechtigt, einen Kreditzuschlag zu berechnen und/oder andere Sicherheiten zu verlangen.
15.3 Die Zahlung der vom Mieter an Jiaconcept BV geschuldeten Beträge hat in der im Angebot, Vertrag oder in der entsprechenden Rechnung von Jiaconcept BV angegebenen Weise ohne Abzug oder Aufrechnung zu erfolgen. Sofern im Angebot, Vertrag oder in der entsprechenden Rechnung von Jiaconcept BV nicht anders angegeben, sind die vom Mieter an Jiaconcept BV geschuldeten Beträge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Die Buchführung von Jiaconcept BV gilt, sofern der Mieter nicht schriftlich einen Gegenbeweis erbringt, als vollständiger Nachweis der von Jiaconcept BV erbrachten Leistungen und der vom Kunden dafür geschuldeten Zahlungen.
15.4 Der Mieter, der nicht innerhalb der geltenden Zahlungsfrist zahlt, gerät automatisch in Verzug. Dem Mieter A wird im Falle einer nicht rechtzeitigen Zahlung schriftlich eine letzte Frist von mindestens 14 Tagen eingeräumt, um den geschuldeten Betrag dennoch zu begleichen. Bleibt die Zahlung auch nach Ablauf dieser Frist aus, schuldet der Mieter A auch die (außergerichtlichen) Kosten sowie die in der Mahnung genannte gesetzliche Zinsen. Der Mieter B schuldet im Falle einer nicht rechtzeitigen Zahlung ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Tag der vollständigen Zahlung die gesetzliche Zinsen auf den offenen Betrag für jeden Monat, in dem der Mieter B in Verzug ist. Für die Berechnung der geschuldeten Zinsen gilt ein Teil des Monats als ein ganzer Monat.
15.5 Ungeachtet des Vorstehenden schuldet der Mieter B Jiaconcept BV alle tatsächlichen Kosten, die Jiaconcept BV zur Einziehung der von Jiaconcept BV geschuldeten Beträge und zur Sicherung ihrer Rechte entstehen, einschließlich der gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten, unbeschadet des Rechts von Jiaconcept BV, darüber hinaus eine Entschädigung für Schäden, Kosten und Zinsen zu verlangen, die Jiaconcept BV infolge der Nichterfüllung, nicht rechtzeitigen oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung oder Auflösung des Vertrages entstehen.
15.6 Zu den gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten gehören auch die Inkasso-, Büro- und Abwicklungskosten von Anwälten, Gerichtsvollziehern und Schadensgutachtern. Die Parteien gehen davon aus, dass die außergerichtlichen Inkassokosten mindestens 15% des geschuldeten Gesamtbetrages betragen, wobei diese außergerichtlichen Inkassokosten in keinem Fall weniger als 350 € betragen.
15.7 Die vom Mieter geleisteten Zahlungen dienen immer zur Begleichung aller geschuldeten Zinsen und Kosten und anschließend der fälligen Rechnungen, die am längsten offen sind. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist entfallen etwaige Rabatte, und Jiaconcept BV ist berechtigt, den vollen Mietpreis, der auf Grundlage des Vertrages geschuldet wird, sofort in Rechnung zu stellen. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist ist Jiaconcept BV außerdem berechtigt, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag ganz oder teilweise auszusetzen und den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen.
15.8 Im Falle eines Antrags auf Konkurs oder (vorläufigen) Zahlungsaufschub durch den Mieter, im Falle einer Konkurserklärung des Mieters oder im Falle der Anwendung des niederländischen Gesetzes über die Schuldsanierung natürlicher Personen auf Mieter A, sowie im Falle der vollständigen oder teilweisen Übertragung, Liquidation oder Einstellung des Unternehmens des Mieters und/oder im Falle einer vollständigen oder teilweisen Pfändung des Vermögens des Mieters, befindet sich der Mieter in Verzug, und Jiaconcept BV ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise ohne jegliche Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention aufzulösen.
15.9 Die Auflösung des Vertrages durch Jiaconcept BV oder die Möglichkeit dazu gibt Jiaconcept BV das Recht auf Schadensersatz und lässt ihre sonstigen Rechte unberührt. Der Mieter hat dadurch keinen Anspruch auf eine Entschädigung.
15.10 Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages durch den Mieter ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Jiaconcept BV nicht möglich.
Artikel 16: Höhere Gewalt (Nicht zurechenbarer Mangel)
16.1 Falls Jiaconcept BV aufgrund von höherer Gewalt eine Verpflichtung gegenüber dem Mieter nicht erfüllen kann, wird die Erfüllung dieser Verpflichtung für die Dauer der höheren Gewalt, jedoch maximal für zwei Monate, ausgesetzt. Nach Ablauf dieser zwei Monate haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich zu kündigen.
16.2 Jiaconcept BV ist nicht zur Schadenersatzpflicht gegenüber dem Mieter verpflichtet, wenn sie aufgrund von höherer Gewalt nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllen konnte.
16.3 Unter höherer Gewalt im Sinne dieses Artikels ist jede Umstand zu verstehen, der außerhalb der Kontrolle von Jiaconcept BV liegt und so beschaffen ist, dass die Erfüllung des Vertrages von Jiaconcept BV vernünftigerweise nicht verlangt werden kann. Hierzu zählen insbesondere: Streiks, Aufstände, Krieg und andere Unruhen, Boykotte, Blockaden, Naturkatastrophen, Epidemien, Mangel an Rohstoffen, Behinderungen und Unterbrechungen der Transportmöglichkeiten, extreme Wetterbedingungen, Brand, Maschinenbruch, Störungen im Betrieb von Jiaconcept BV, Probleme bei Lieferanten, Import- und Exportbeschränkungen und/oder Maßnahmen von Behörden.
Artikel 17 Kaution
17.1 Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, ist der Mieter gemäß dem Vertrag verpflichtet, eine von Jiaconcept BV festgelegte Kaution zu zahlen, die vor der Bereitstellung des Mietmaterials fällig ist. Die Kaution wird von Jiaconcept BV basierend auf der angegebenen Mietdauer und dem Wert des Mietmaterials festgelegt.
17.2 Die Kaution stellt ausdrücklich keine Vorauszahlung auf den Mietpreis dar und auch keine Abfindung für etwaige Risiken wie Beschädigung, Diebstahl oder Unterschlagung des Mietmaterials.
17.3 Wenn der Mieter die Kaution nicht rechtzeitig zahlt, kann Jiaconcept BV den Vertrag einseitig kündigen, unbeschadet des Rechts von Jiaconcept BV auf Schadensersatz in Form der entgangenen Mietzeiten.
17.4 Am Ende des Vertrages ist Jiaconcept BV berechtigt, von dem erhaltenen Kautionsbetrag alle vom Mieter geschuldeten Beträge abzuziehen. Die Kaution wird zurückgezahlt, wenn feststeht, dass der Mieter alle seine Verpflichtungen erfüllt hat.
Artikel 18: Daten und geistige Eigentumsrechte
18.1 Jiaconcept BV hat sorgfältig darauf geachtet, dass die Daten korrekt und vollständig sind, übernimmt jedoch keine (implizite) Garantie. Jiaconcept BV übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit von Daten, die von Dritten, wie Herstellern und/oder Importeuren, stammen.
18.2 Die geistigen Eigentumsrechte an den Daten verbleiben bei den ursprünglichen Berechtigten und dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Jiaconcept BV nicht vervielfältigt und/oder an Dritte weitergegeben werden. Die Daten sind auf erstes Verlangen von Jiaconcept BV zurückzugeben.
18.3 Markenbezeichnungen, Handelsnamen und/oder Logos, die von Jiaconcept BV auf dem Mietmaterial angebracht sind, dürfen von dem Mieter nicht abgedeckt, zerstört oder entfernt werden.
18.4 Es ist dem Mieter nicht gestattet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Jiaconcept BV die Markenbezeichnung, den Handelsnamen und/oder das Logo von Jiaconcept BV für eigene (gewerbliche) Zwecke zu verwenden.
Artikel 19: Versicherung und Abkaufregelungen
19.1 Entsprechend Artikel 11 ist der Mieter für Schäden am und Verlust des Mietmaterials während der Mietzeit haftbar. Der Mieter kann dieses Risiko weitgehend durch eine oder beide der folgenden Regelungen abkaufen. Der Inhalt der jeweiligen Einzelvereinbarung bestimmt auch, ob eine oder beide Regelungen anwendbar sind.
19.2 Nicht für alle Mietmaterialien ist der Abschluss einer oder beider der unten genannten Regelungen möglich. Soweit der Abschluss einer oder beider Regelungen möglich ist, ist dieser grundsätzlich auch obligatorisch. Die Regelungen beinhalten eine Begrenzung des Regressanspruchs von Jiaconcept BV auf die Höhe des pro Artikel spezifizierten Selbstbehalts.
9.3 Für die spezifischen Inhalte (und Tarife) der Regelungen verweist Jiaconcept BV auf die „Bedingungen zur Schadensabkauf- und Brand-/Diebstahlregelung für Schäden an oder Diebstahl von gemieteten Gegenständen („Rental Protection Plan“)“. Diese Bedingungen werden bei jedem Vertrag bereitgestellt und sind auch in jeder Niederlassung von Jiaconcept BV erhältlich sowie auf der Website: https://www.jiaconcept.com einsehbar und herunterladbar. Auf Anfrage wird ein Exemplar zugesandt.
A. Schadensabkaufregelung für Mieter A und Mieter B
9.4 Um sowohl Mieter A als auch Mieter B vor unerwarteten Kosten im Falle von Schäden am Mietmaterial zu schützen, kann Jiaconcept BV den Mieter verpflichten, etwaige Schäden am Mietmaterial im Voraus durch die sogenannte Schadensabkaufregelung („SA“) abzukaufen. Die Entfernung oder Begrenzung des Regressanspruchs von Jiaconcept BV gemäß der SA gilt nur für den Mieter und umfasst nicht unter anderem: Schäden durch Brand, Diebstahl, unsachgemäßen und/oder nachlässigen Gebrauch, sowie Vorsatz, Rücksichtslosigkeit, Mängel/Beschädigungen an Artikeln von Drittvermietern oder wenn der Mieter einen Anspruch auf Schadensersatz von einer Versicherung ableiten kann.
19.5 Für die SA gilt ein Zuschlag von 10% des Mietpreises, es sei denn, es wird schriftlich von diesem Prozentsatz abgewichen. Auf die SA ist ein Selbstbehalt anwendbar, abhängig vom Neuwert des Mietmaterials.
. Brand-/Diebstahlregelung für Mieter B
19.6 Ausschließlich Mieter B kann eine Brand-/Diebstahlregelung („BD“) abschließen. Die BD begrenzt den Regressanspruch von Jiaconcept BV gegenüber dem Mieter hinsichtlich von Schäden am Mietmaterial infolge von Brand oder (teilweise) Diebstahl, ausgenommen sind unter anderem: Schäden durch Vorsatz oder bewusste
Rücksichtslosigkeit, unsachgemäßen und/oder nachlässigen Gebrauch, unerlaubte Weitervermietung oder Bereitstellung an Dritte, Schäden an Artikeln von Drittvermietern oder wenn der Mieter einen Anspruch auf Schadensersatz von einer Versicherung ableiten kann.
19.7 Die Basis des Zuschlags für die Anwendung der BD ist ein Prozentsatz des Mietbetrags. Auf die BD ist ein Selbstbehalt anwendbar, abhängig vom Neuwert des Mietmaterials.
C. Versicherung
19.8 Falls der Mieter eine eigene Versicherung für das Mietmaterial abschließen möchte, ist Jiaconcept BV ausdrücklich berechtigt, vom Mieter zu verlangen, dass dieser Jiaconcept BV als Versicherungsnehmer/(Mit-)Versicherten aufnimmt oder eine Deckungsbestätigung vorlegt. Eventuelle Selbstbehalte gehen zu Lasten des Mieters. Deckungsbeschränkungen berühren nicht die Haftung und Schadensersatzpflicht des Mieters gemäß den allgemeinen Mietbedingungen.
19.9 Falls bei einer CAR-Versicherung des Mieters eine Zulassungsregelung besteht, erklärt der Mieter im Voraus, dass Jiaconcept BV aus der CAR-Versicherung Rechte ableiten kann. Eventuelle Selbstbehalte gehen zu Lasten des Mieters.
Artikel 20 Datenschutz
20.1 Personenbezogene Daten, die der Mieter Jiaconcept BV zur Verfügung stellt, werden zur Durchführung und Erfüllung des Vertrages, zur eventuellen Einziehung fälliger Zahlungen, zur Betrugsbekämpfung und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verwendet.
20.2 Die Parteien werden bei der Durchführung des Vertrages stets die für sie geltenden Verpflichtungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten. Die Art und Weise, wie Jiaconcept BV mit personenbezogenen Daten umgeht, ist in ihrer von Zeit zu Zeit zu ändernden Datenschutzerklärung festgelegt, die auf der Website: www.jiaconcept.com einsehbar ist. Anfragen zur Ausübung der Rechte des Mieters oder Fragen zur Datenschutzpolitik von Jiaconcept BV können an: info@jiaconcept.com gerichtet werden.
20.3 Die Parteien garantieren, dass die personenbezogenen Daten, die sie zur Durchführung des Vertrages mit der anderen Partei teilen, korrekt, nicht übermäßig und nicht rechtswidrig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
20.4 Sollte Jiaconcept BV dies für die Durchführung des Vertrages für notwendig erachten, wird der Mieter Jiaconcept BV auf Anfrage unverzüglich schriftlich darüber informieren, wie er seinen Verpflichtungen gemäß der DSGVO nachkommt.
20.5 Mietmaterialien können mit Geo-Lokalisierungssystemen und/oder Trackern ausgestattet sein, um Diebstahl und Betrug zu bekämpfen. Gesammelte Standortdaten sind für Dritte nicht einsehbar, können jedoch von Jiaconcept BV als Beweis im Falle von Diebstahl, Unterschlagung und Betrug verwendet werden.
Artikel 21 Schlussbestimmungen; anwendbares Recht und Gerichtsstand
21.1 Alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit einer Vereinbarung entstehen, werden nach Wahl von Jiaconcept BV von dem zuständigen Gericht in Brügge entschieden, unter ausschließlicher Anwendung des belgischen Rechts.
21.2 Jiaconcept BV behält sich das Recht vor, den Mieter im Bezirk zu verklagen, in dem Jiaconcept BV ebenfalls ansässig ist.